Unsere Teichordnung
Teichordnung ASV Fredesdorf e.V.
Diese Teichordnung soll gewährleisten, dass alle Mitglieder naturverträglich und ungestört dem Angeln nachgehen können. Anweisungen des Vorstandes sind unbedingt zu befolgen. Ein Verstoß gegen die Teichordnung kann zum Ausschluss aus dem Verein führen.
Es wird jederzeit respektvolles Verhalten erwartet. Auf die Natur sowie andere Personen ist Rücksicht zu nehmen. Die gesamte Anlage mit Teichen und Dämmen ist stets sauber zu halten. Für Abfälle aller Art sind die aufgestellten Abfalleimer und Aschenbecher zu nutzen.
Das Betreten der Teichanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Es ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt.
Geangelt werden darf jeweils mit zwei Ruten und jeweils einem Haken. Vorfächer müssen eine Mindeststärke von 0,20 mm (monofil) besitzen. Ausgelegte Angeln sind durchgehend zu beaufsichtigen, Unterfangkescher, Schlagholz, Hakenlöser und Messer sind bereit zu halten.
Je Woche (Samstag bis Samstag) und Mitglied dürfen bis zu zwei Forellen geangelt werden. Die Fangliste ist mit e-mail an sven_berthold@t-online.de zu senden.
Für das Angeln gelten folgende Verbote:
- Angeln mit lebendem Köderfisch
- Nutzung von Mehrfach-/Drillingshaken, unabhängig von der Art des Köders
- Nutzung anderer Fanggeräte als Angelruten, insbesondere Kescher
- Hälterung im Setzkescher
- Entnahme untermaßigen Hechten und sämtlichen Karpfen
- Das Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische innerhalb der Teichanlage
- Anfüttern
Auf Verlangen können Taschen durch Vorstandsmitglieder überprüft werden. Versuchter oder vollendeter Fischdiebstahl wird mit dem 10 fachen Kaufpreis des Fisches geahndet und zur Anzeige gebracht.
Fredesdorf, 25.04.2025