{"id":9,"date":"2025-07-23T09:09:53","date_gmt":"2025-07-23T09:09:53","guid":{"rendered":"https:\/\/freddesdorfer-angelsport.north-types.de\/?page_id=9"},"modified":"2025-07-23T14:18:13","modified_gmt":"2025-07-23T14:18:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freddesdorfer-angelsport.north-types.de\/?page_id=9","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"9\" class=\"elementor elementor-9\" data-elementor-settings=\"{&quot;ha_cmc_init_switcher&quot;:&quot;no&quot;}\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-eb8fa6b e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"eb8fa6b\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-145792b elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"145792b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Unsere Vereinssatzung<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3b6a258 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"3b6a258\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;_ha_eqh_enable&quot;:false}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6e58602 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6e58602\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: center;\">Satzung des Angelsportvereins Fredesdorf e.V.<br \/>\u00a0\u00a7 1 Allgemeines<\/p><p>1.\u00a0 Der Angelsportverein Fredesdorf e.V. ist unter VR 418 SE beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Sitz und Erf\u00fcllungsort ist Fredesdorf. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p><p>2.\u00a0 Der Verein ist ordentliches Mitglied im Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. (LAV), gegebenenfalls in dessen Rechtsnachfolger.<\/p><p>3.\u00a0 Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder, Mitarbeiter und Dritter erfolgen nur im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und soweit es zur Erf\u00fcllung des Satzungszweckes erforderlich ist oder eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Zum weiteren Umgang mit personenbezogenen Daten erl\u00e4sst der Vorstand eine Datenschutzordnung.<\/p><p>4.\u00a0 Die Satzung gilt gleichberechtigt f\u00fcr alle Mitglieder. Zur besseren Verst\u00e4ndlichkeit bezeichnet sie \u00c4mter und Personen durchgehend in der grammatikalisch m\u00e4nnlichen Form.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 2 Zweck<\/p><p>1.\u00a0 Der Verein ist ein auf Verbundenheit zur Natur und zur nachhaltigen Sicherung des Angelns aufgebauter Zusammenschluss von Anglern im Raum Fredesdorf. Vereinszweck ist die F\u00f6rderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes.<\/p><p>2.\u00a0 Der Zweck wird insbesondere erreicht durch<\/p><p>a.\u00a0 Vertretung fischereilicher Interessen der Mitglieder durch Beteiligung an relevanten Themen und Verfahren, konstruktive Zusammenarbeit mit Beh\u00f6rden, politischen Parteien, Vereinen und sonstigen Organisationen sowie Beratung und Unterst\u00fctzung,<\/p><p>b.\u00a0 Schaffen, Verbessern und Erhalten einer artenreichen, heimischen und gesunden Tier- und Pflanzenwelt an den Gew\u00e4ssern, m\u00f6glichst verbunden mit Besitz- oder Eigentumserwerb;<\/p><p>c.\u00a0 Organisation und Durchf\u00fchrung von Gemeinschaftsveranstaltungen zur Entwicklung der Mitglieder zu kameradschaftlichen, einsatzfreudigen, verantwortungsbewussten und dem Naturschutzgedanken verpflichteten waidgerechten Anglern. Hierbei wird besonderer Wert auf die Unterst\u00fctzung Jugendlicher und ihre Integration in die Vereinsarbeit gelegt.<\/p><p>d.\u00a0 Aus- und Fortbildung der Mitglieder in fischerei- und gew\u00e4sserrelevanten Bereichen, Information \u00fcber die Vereins- und Verbandsangelegenheiten,<\/p><p>e.\u00a0 Unterst\u00fctzung des Landesangelverbandes Schleswig-Holstein e.V. bei der Durchf\u00fchrung seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Aufgaben;<\/p><p>f.\u00a0\u00a0 Information der \u00d6ffentlichkeit \u00fcber Aufgaben, Inhalte und Ziele des Angelns als naturvertr\u00e4gliche, nachhaltige Nutzung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.<\/p><p>3.\u00a0 Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig, wahrt parteipolitische, religi\u00f6se und weltanschauliche Neutralit\u00e4t und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Mittel des Vereines d\u00fcrfen nur satzungsgem\u00e4\u00df verwendet werden. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 3 Mitgliedschaft, Haftung<\/p><p>1.\u00a0 Die Aufnahme ist schriftlich oder per email beim Vorstand zu beantragen. Sie kann ohne Begr\u00fcndung abgelehnt werden. Zeitgleich zum Antrag \u00a0ist der Beitrag zu leisten. Die Namen neu aufgenommener Mitglieder werden in der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung bekanntgegeben.<\/p><p>2.\u00a0 Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen werden, die diese Satzung anerkennen. Sie sind nach Leistung des Mitgliedsbeitrages berechtigt, an Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, Vereinseinrichtungen zu nutzen, waidgerecht zu fischen und ab Vollj\u00e4hrigkeit ihr Stimmrecht, das nicht \u00fcbertragbar ist, in der Mitgliederversammlung auszu\u00fcben.<\/p><p>3.\u00a0 F\u00f6rdernde Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein ideell. Sie haben Sitz- und Rederecht in der Mitgliederversammlung, jedoch kein Stimmrecht, und k\u00f6nnen an nicht-fischereilichen Vereinsveranstaltungen teilnehmen. Ihren Beitrag legt der Vorstand fest.<\/p><p>4.\u00a0 Bei Verleihung der Ehrenmitgliedschaft wegen besonderer Verdienste um den Verein oder die Fischerei durch die Mitgliederversammlung entf\u00e4llt die Vereinsbeitragspflicht. Vorherige Rechte als ordentliches Mitglied bleiben bestehen.<\/p><p>5.\u00a0 Mitglieder haben die Pflicht, den Verein bei der Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben nach besten Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen, dessen Ansehen zu wahren, Satzung, Ordnungen und Beschl\u00fcsse einzuhalten, sich kameradschaftlich und r\u00fccksichtsvoll zu verhalten sowie \u00c4nderungen ihrer relevanten Daten unaufgefordert unverz\u00fcglich mitzuteilen. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, f\u00e4llig zum 31. M\u00e4rz, sofern die Mitgliederversammlung keinen abweichenden Zeitpunkt beschlie\u00dft, sowie ein einmaliges Aufnahmeentgelt, jeweils als Geldzahlung. Der Vorstand entscheidet, ob zus\u00e4tzlich zur Erhaltung von Vereinsanlagen Arbeitsdienste erforderlich werden, ersatzweise bei Nichtteilnahme eine angemessene Geldzahlung. Ebenfalls zur Erhaltung, sofern notwendige Leistungen nicht vollst\u00e4ndig aus vorhandenen Eigenmitteln des Vereins getragen werden k\u00f6nnen, darf einmal im Gesch\u00e4ftsjahr eine Umlage bis zur H\u00f6he des Jahresbeitrages des jeweiligen Mitgliedes beschlossen werden. Solange f\u00e4llige Zahlungen offen sind ruhen s\u00e4mtliche Mitgliedsrechte. F\u00fcr Gew\u00e4sser im Interessenbereich des Vereines darf ohne dessen Einwilligung kein Mitglied konkurrierend Pacht-, Kauf- oder sonst beeintr\u00e4chtigende Angebote abgeben oder annehmen.<\/p><p>6.\u00a0 Die Mitgliedschaft endet durch K\u00fcndigung, Streichung oder Tod des Mitgliedes sowie Aufl\u00f6sung des Vereines. Eine ordentliche K\u00fcndigung ist schriftlich \u00a0oder per email bis zum 30. September eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres zu erkl\u00e4ren. Eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung (Ausschluss) kann aus wichtigem Grund nach Anh\u00f6rung durch den Vorstand erfolgen, insbesondere wenn das Mitglied<\/p><p>a.\u00a0 der Satzung, Ordnungen oder Beschl\u00fcssen zuwiderhandelt oder<\/p><p>b.\u00a0 eine direkte oder indirekte Sch\u00e4digung des Vereines, \u00fcbergeordneter Verb\u00e4nde oder des Angelns begangen hat oder zu begehen versucht, zur Sch\u00e4digung anstiftet oder Beihilfe leistet.<\/p><p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine Streichung der Mitgliedschaft kann ohne Anh\u00f6rung durch Vorstandsbeschluss mit sofortiger Wirkung stattfinden, wenn das Mitglied trotz Mahnung \u00fcber mehr als sechs Monate mit Zahlungspflichten in Verzug ist oder es ohne Mitteilung an den Verein seinen Wohnsitz gewechselt hat.<\/p><p>7.\u00a0 Bei geringerem Fehlverhalten kann der Vorstand alternativ oder kumulativ eine Ermahnung, eine Geldzahlung oder ein zeitweiliges Ruhen der Mitgliederrechte aussprechen.<\/p><p>8.\u00a0 Die Entscheidung nach Abs. 6 Satz 3 oder Abs. 7 ist unverz\u00fcglich begr\u00fcndet mitzuteilen. Auf einen binnen vier Wochen nach Zugang zul\u00e4ssigen Antrag wird diese dem Ehrenrat vereinsintern abschlie\u00dfend \u00fcberpr\u00fcft. Bis zur Entscheidung ruhen die Mitgliederrechte.<\/p><p>9.\u00a0 Der Verein haftet nicht f\u00fcr fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Satzungszweckes, bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen oder durch die Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereines erleiden. Alle f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen sowie alle Organ- oder Amtstr\u00e4ger haften gegen\u00fcber Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein f\u00fcr Sch\u00e4den, die sie in Erf\u00fcllung ihrer T\u00e4tigkeit verursachen, nur bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit, auch soweit sie f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit Verg\u00fctungen erhalten.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 4 Organe, Beschl\u00fcsse, Niederschriften und Form<\/p><p>1.\u00a0 Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p><p>2.\u00a0 Jede form- und fristgerecht einberufene Versammlung oder Sitzung ist beschlussf\u00e4hig, unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten. Beschl\u00fcsse und Wahlen werden mit einfacher Mehrheit vorgenommen, sofern nicht eine Rechtsvorschrift oder diese Satzung etwas anderes vorschreibt. Ma\u00dfgeblich ist immer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sie sind f\u00fcr alle Mitglieder und Organe bindend. Abstimmungen erfolgen auf Beschluss geheim. Antragsberechtigt sind die Stimmberechtigten.<\/p><p>3.\u00a0 Nicht auf der Tagesordnung enthaltene Angelegenheiten k\u00f6nnen behandelt werden, wenn sie durch einen Tagesordnungspunkt gedeckt sind oder wenn eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln eine Dringlichkeit anerkennt.<\/p><p>4.\u00a0 \u00dcber den wesentlichen Inhalt und Verlauf von Versammlungen und Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen, nach Unterzeichnung durch den Leiter sowie den Protokollf\u00fchrer binnen vier Wochen den Mitgliedern des Organes bekanntzugeben und aktenm\u00e4\u00dfig zu verwahren. Geht binnen vier Wochen nach Bekanntgabe \/ bis zum xx. kein Einspruch, so gelten sie als genehmigt. Folgt der Vorstand dem Einspruch nicht, legt er ihn bei n\u00e4chster Gelegenheit dem Organ zur Entscheidung vor.<\/p><p>5.\u00a0 F\u00fcr Antr\u00e4ge, Beschl\u00fcsse, Ladungen, Niederschriften, sonstige Erkl\u00e4rungen und Mitteilungen reicht die Textform, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt. Beschl\u00fcsse und Wahlen k\u00f6nnen in dringenden Angelegenheiten auch schriftlich oder \u00fcber sichere elektronische Verfahren zustande kommen.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 5 Vorstand<\/p><p>1.\u00a0\u00a0\u00a0 Als Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB vertreten der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart den Verein durch zwei Personen gemeinsam. Der 2. Vorsitzende darf seine Vertretungsbefugnis im Innenverh\u00e4ltnis nur nutzen, wenn der Vorsitzende verhindert ist. Der Vorstand besteht zus\u00e4tzlich aus dem<\/p><p>a.\u00a0 Gew\u00e4sserwart,<\/p><p>b.\u00a0 Jugendwart<\/p><p>2.\u00a0 Der Vorstand f\u00fchrt unter Beachtung von Rechts- und Satzungsvorschriften, nach Ma\u00dfgabe von Beschl\u00fcssen und dem Grundsatz sparsamer Haushaltsf\u00fchrung die Vereinsarbeit, mit Ausnahme der Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Neben dem Ersatz tats\u00e4chlich entstandener Aufwendungen im rechtlich als steuerfrei anerkannten Umfang sind T\u00e4tigkeitsverg\u00fctungen an Vorstandsmitglieder und f\u00fcr den Verein in sonstiger Weise ehrenamtlich T\u00e4tige in angemessener H\u00f6he zul\u00e4ssig, \u00fcber die die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft.<\/p><p>3.\u00a0 Der Kassenwart ist zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Buchf\u00fchrung verpflichtet. Zum Abschluss eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, zum Halbjahr f\u00fcr den Vorsitzenden ein Zwischenbericht. Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB \u00fcberwacht den gesamten Zahlungsverkehr und die Kassenf\u00fchrung. Er kann eine unverz\u00fcgliche Pr\u00fcfung verlangen. Nach Pr\u00fcfung anl\u00e4sslich einer Mitgliederversammlung durch mindestens zwei Kassenpr\u00fcfer legen diese einen Bericht vor und beantragen im Falle ordnungsgem\u00e4\u00dfer Haushaltsf\u00fchrung die Entlastung des Vorstandes.<\/p><p>4.\u00a0 Ist einem Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit die weitere Amtsausf\u00fchrung nicht mehr m\u00f6glich hat der Vorstand f\u00fcr diese Dauer das Recht der Ersatzwahl, die der Best\u00e4tigung durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung bedarf.<\/p><p>5.\u00a0 Vorstandssitzungen werden von dem Vorsitzenden nach Bedarf mit einer Frist von einer Woche unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Der Beschluss \u00fcber einen Folgetermin gilt als Ladung. Eine Vorstandssitzung muss erfolgen, wenn sie von mindestens drei Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p><p>6.\u00a0 Der Vorstand kann bei Bedarf f\u00fcr begrenzte Zeitr\u00e4ume und Inhalte sachkundige Personen mit besonderen Aufgaben betrauen und beratende Aussch\u00fcsse einsetzen. Er kann Ordnungen erlassen, \u00e4ndern und aufheben. Diese sind nicht Bestandteil der Satzung.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/p><p>1.\u00a0 Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden mit einer Frist von vierzehn Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der Antragsfrist m\u00f6glichst im ersten Quartal schriftlich oder per \u00a0e-mail einberufen. Auf objektiv begr\u00fcndetes Verlangen von mindestens einem Viertel der Mitglieder oder aufgrund eines Vorstandsbeschlusses ist mit gleicher Frist eine au\u00dferordentliche Versammlung binnen vier Wochen nach Zugang des Antrages einzuberufen.<\/p><p>2.\u00a0 Der Versammlung obliegen insbesondere<\/p><p>a.\u00a0 Entgegennahme der Jahres- und Kassenberichte des Vereins und der Vereinsjugend,<\/p><p>b.\u00a0 Entlastung des Vorstandes auf Grundlage eines Pr\u00fcfberichtes,<\/p><p>c.\u00a0 Genehmigung des Haushaltsplanes,<\/p><p>d.\u00a0 Festsetzung der H\u00f6he des Jahresbeitrages, Aufnahmeentgeltes, von Umlagen, Ersatzleistungen nach \u00a7 3 Abs. 5 Satz 3 und Zahlungen nach \u00a7 3 Abs. 7,<\/p><p>e.\u00a0 Wahlen mit Ausnahme der von der Jugendversammlung zu w\u00e4hlenden und von der Mitgliederversammlung zu best\u00e4tigenden Jugendgruppenleitung, und Abwahlen im Falle schwerer Verfehlungen nach Abmahnung durch den Vorstand mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln. Amtszeiten betragen drei Jahre und 2 Jahre f\u00fcr Kassenpr\u00fcfer, und dauern bis zur Wahl des n\u00e4chsten Amtsinhabers. Sofortige Wiederwahl ist bei Kassenpr\u00fcfern unzul\u00e4ssig. Erh\u00e4lt kein Kandidat eine Mehrheit findet eine Stichwahl zwischen den zwei Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl statt.<\/p><p>f.\u00a0\u00a0 Aufnahme und K\u00fcndigung von Mitgliedschaften in \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nden,<\/p><p>g.\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Antr\u00e4ge,<\/p><p>h.\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen einschlie\u00dflich des Vereinszweckes mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln; der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, aus vereins- oder steuerrechtlichen Gr\u00fcnden erforderliche redaktionelle \u00c4nderungen vorzunehmen.<\/p><p>i.\u00a0\u00a0 Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln. Danach bestellt der Vorstand unverz\u00fcglich einen Liquidator. Das nach Tilgung aller Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Aufl\u00f6sung oder bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Vereinszweckes verbleibende Verm\u00f6gen f\u00e4llt an den Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. oder dessen Rechtsnachfolger, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr denselben steuerbeg\u00fcnstigten Zweck zu verwenden hat. Falls mindestens sieben Mitglieder erkl\u00e4ren, den Verein weiterzuf\u00fchren, und die Wahl eines Vorstandes erfolgt, kann der Verein nicht aufgel\u00f6st werden.<\/p><p>3.\u00a0 Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden, seiner Wahl oder Abwahl \u00fcbernimmt das nach \u00a7 5 Abs. 1 n\u00e4chstfolgende anwesende Vorstandsmitglied die Versammlungsleitung.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 7 Ehrenrat<\/p><p>Der Ehrenrat besteht aus einem Obmann, der die Sitzungen einberuft und leitet und einem Stellvertreter. Sie d\u00fcrfen nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren. Beschlussf\u00e4higkeit besteht bei Anwesenheit mindestens des Obmannes oder Stellvertreters und zwei Beisitzern. Bei Besorgnis der Befangenheit, insbesondere bei Verwandtschaft oder Schw\u00e4gerschaft mit Beteiligten, ist eine Verfahrensmitwirkung ausgeschlossen.<\/p><p style=\"text-align: center;\">\u00a7 8 Jugendgruppe<\/p><p>1.\u00a0 Hat der Verein mehr als sechs jugendliche Mitglieder, soll eine Jugendgruppe gebildet werden. Als Jugendliche gelten Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.<\/p><p>2.\u00a0 Die Jugendgruppe f\u00fchrt ein Leben eigener Ordnung und verwaltet sich selbst, geleitet durch einen Jugendwart, einem Stellvertreter und einem Jugendkassenwart, im Rahmen dieser Satzung und der Jugendordnung des Landesangelverbandes Schleswig-Holstein e. V.. Sinn und Zweck der Jugendarbeit ist, Jugendliche zu waidgerechten Anglern zu erziehen, staatsb\u00fcrgerlich zu bilden und im jugendpflegerischen Sinn zu betreuen. Der Jugendwart berichtet regelm\u00e4\u00dfig dem Vorstand.<\/p><p>Diese Satzung wurde am 24.06.2025 beschlossen. Sie ersetzt die Fassung vom 4. Februar 2000 und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0612a33 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0612a33\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h4 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Hier noch einmal zum Download<\/h4>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4200192 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"4200192\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"https:\/\/freddesdorfer-angelsport.north-types.de\/wp-content\/uploads\/2025\/07\/Satzung-Angelsportverein-Fredesdorf-Stand-24.06.2025.pdf\" target=\"_blank\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-icon\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<i class=\"\" aria-hidden=\"true\"><\/i>\n\t\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Vereinssatzung<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d09aaae elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"d09aaae\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unsere Vereinssatzung Satzung des Angelsportvereins Fredesdorf e.V.\u00a0\u00a7 1 Allgemeines 1.\u00a0 Der Angelsportverein Fredesdorf e.V. ist unter VR 418 SE beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Sitz und Erf\u00fcllungsort ist Fredesdorf. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 2.\u00a0 Der Verein ist ordentliches Mitglied im Landesangelverband Schleswig-Holstein e.V. 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